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Webinare mit Zoom? Wo lauert die Falle?

Kleine Schrittfehler mit großer Wirkung.

Du kannst Deine Dienstleistungen nicht mehr anbieten, weil alles wegen Corona abgesagt wurde? Dann muss eine andere Lösung her, um Geld zu verdienen.

Für viele Coaches, Berater und Trainer gibt es momentan nur noch die Möglichkeit, Geld online zu verdienen. Entsprechend boomen Online-Workshops, Webinare und Online-Beratungen. 

Weltrekord im Datentransfer

Der Boom äußert sich in konkreten Zahlen. So wurde Mitte März am Internetknoten Frankfurt ein unvorstellbar großes Datenvolumen ausgetauscht. 9,1 Terabit innerhalb von 1 Sekunde. Das entspricht der Datenmenge von zwei Millionen hochauflösenden Videofilmen oder dem Informationsgehalt von zwei Milliarden beschriebenen Din-A4-Seiten. Vor allem der Internetstreaminig-Dienst Zoom hat enormen Zulauf. Die Zugriffszahlen sind exponentiell in die Höhe geschossen. 

Wo lauert die Falle bei Zoom?

Streamen – nicht nur via Zoom – kann sich zur teuren Falle entwicken. Meldungen über Datenverstöße bei Zoom geistern durch die Presse. Nachdem aufgedeckt wurde, dass Zoom Daten an Facebook weitergibt, sind viele User beunruhigt. Eine Weitergabe auch wenn die Teilnehmer kein Facebook-Konto haben? Aufgrund der Meldungen hat Zoom reagiert und das entsprechende Facebook-PlugIn entfernt. Die Datenschutzerklärung wurde geändert. Dennoch: die Userwelt ist beunruhigt. Wie rechtssicher ist das Tool nun? Darf ich das verwenden?

DSGVO-Konform?

Die Fachwelt streitet sich. Hochqualifiziert und für normale Menschen kaum noch verständlich. Die einen sind der Meinung, die DSGVO ist eingehalten, die anderen bestreiten das vehement. Und nun? Irgendwie muss es doch möglich sein, Geld zu verdienen, ohne sich Abmahnungen und Bußgeldern auszusetzen. So wie die Abmahnwelle jetzt bei den Schutzmasken rollt, so wird sie auch die Nutzung der Streaming-Dienste erwischen. Das ist sicher.

3 Schritte um der Abmahnwelle zu entgehen 

  1. einen Überblick über die Datenschutzkonformität der möglichen Anbieter verschaffen
  2. Überarbeitung der Datenschutzdokumentation (Verfahrensverzeichnis, Datenschutzfolgenabschätzung, Datenschutzerklärung, Cookie-Box, usw.)
  3. Sicherstellen, dass die Informationspflicht gegenüber den Teilnehmern erfüllt ist 

Aufnahme erlaubt?

Aufnahmen des Webinars sind rechtlich besonders. Daher: gut aufpassen. Aufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Teilnehmer erlaubt. Es sei denn, daran besteht ein berechtigtes Interesse Deinerseits. Das musst Du in deiner Datenschutzerklärung extra begründen.

Für das Veröffentlichen auf der Webseite oder auf Facebook ist eine extra Erlaubnis erforderlich. 

Auch wenn diese Schritte mühselig sind, die Umsetzung der DSGVO lohnt sich. Denn: Geld verdienen ist besser als Haftung!

Mehr Infos, wie Du das -leicht verständlich und einfach- umsetzt? Nimm Kontakt mit mir auf!

Rechtsicherer Datenschutz – Förderfähig

Du möchtest nicht nur Zoom rechtssicher einbinden, sondern Dein ganzes Unternehmen datenschutzrechtlich richtig aufstellen? Mit der richtigen Unterstützung geht das viel einfacher und besser, als Du vielleicht denkst. Und das Beste: zur Zeit förderfähig !  Sprich mich an. Entweder direkt oder Du lässt Dir Infos zusenden.